VfGH kippt
PV-Verbot in Schutzone
in St Pölten
Wer etwas für die Energiewende tun will, verdient Rückenwind -
nicht Gegenwind vom Amt
Pauschalverbot gekippt: Der VfGH stellt klar
Der Verfassungsgerichtshof hat am 3. März 2026 zentrale Bestimmungen des Bebauungsplans der Stadt St. Pölten als gesetzwidrig aufgehoben (V 59/2025-18).
Innerhalb von Schutzzonen verbot der Bebauungsplan die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind - pauschal und ausnahmslos. Zusätzlich durfte von dieser Regelung nur mit Freigabe eines „Gestaltungsbeirats" abgewichen werden.
Der VfGH hat klargestellt: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Weder die Niedösterreichische Bauordnung noch das Niedösterreichische Raumordnungsgesetz sehen die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats oder eine Übertragung der Entscheidungsgewalt an diesen vor. Im selben Zuge wurde das Pauschalverbot von PV-Anlagen ohne gesonderte Begründung aufgehoben.
Pauschalverbot aufgehoben
PV-Anlagen dürfen nicht allein wegen Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum aus verboten werden.
Gestaltungsbeirat ohne Grundlage
Behördliche Entscheidungsbefugnis darf nicht auf gesetzlich nicht vorgesehenes Gremium ausgelagert werden.
Einzelfallprüfung statt Generalverbot
Gemeinden müssen jeden Fall einzeln beurteilen – pauschale, ausnahmslose Verbote sind gesetzwidrig.
Signalwirkung für ganz Österreich
Österreichweit gibt es zahlreiche vergleichbare Regelungen. Diese Entscheidung zeigt ihre Angriffbarkeit auf.
Vom Bauantrag bis zum VfGH
Dr. Sigrid Schmidl-Amann ist Eigentümerin eines Gebäudes in einer Schutzzone der St. Pöltner Innenstadt. Sie wollte auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage errichten, um leistbaren, sauberen Strom zu erzeugen. Die Baubehörde untersagte die Installation: Die Panele seien vom öffentlichen Raum aus sichtbar. Die Berufungsbehörde bestätigte das Verbot.
Dr. Sigrid Schmidl-Amann gab nicht auf. Mit Rechtsanwältin Michaela Krömer und der Unterstützung von CLAW wurde der Fall vor das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gebracht, das schließlich den Verfassungsgerichtshof anrief.
- Juni 2023 – Bauanzeige eingereicht
Die Klägerin zeigt die Errichtung einer PV-Anlage auf ihrem Dach bei der Stadt St. Pölten an - August 2023 – Ablehnung
Der Gestaltungsbeirat der Stadt sieht einen Widerspruch zu den Bebauungsvorschriften für Schutzzonen - August 2023 – Baubehörde verbietet Installation
Die Baubehörde (I. Instanz) untersagt die PV-Anlage auf den einsehbaren Dachflächen - Februar 2024 – Berufung abgewiesen
Der Stadtsenat (Baubehörde II. Instanz) bestätigt das Verbot - 2024 – Beschwerde beim LVwG NÖ
Rechtsanwältin Michaela Krömer erhebt Beschwerde und regt eine Verordnungsprüfung an - 2025 – LVwG stellt Antrag beim VfGH
Das LVwG Niederösterreich beantragt die Prüfung des Bebauungsplans beim Verfassungsgerichtshof - 3. März 2026 – VfGH hebt Pauschalverbot auf
Der VfGH erkennt: Das PV-Verbot und die Gestaltungsbeirat-Klausel sind gesetzwidrig. Aufhebung.
Klimaklagen erfolgreich: Signalwirkung für ganz Österreich!
Ein Urteil. Eine Stadt.
Aber die Wirkung reicht weit über St. Pölten hinaus.
Denn in Österreich existieren ähnliche Verbote, ohne gesetzliche Grundlage. Der VfGH hat die Tür geöffnet. Wer in seiner Gemeinde an ähnlichen Verboten scheitert, kann die Informationen gerne an uns weiterreichen.