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Solarstrom ermöglichen – VfGH kippt PV-Verbot

VfGH kippt
PV-Verbot in Schutzone
in St Pölten

Wer etwas für die Energiewende tun will, verdient Rückenwind -
nicht Gegenwind vom Amt

In St. Pölten wurde einer Hauseigentümerin die Installation einer Photovoltaikanlage am eigenen Dach innerhalb einer Schutzzone von der Baubehörde verboten, weil man die Paneele von der Straße aus sehen kann. Ein pauschales Verbot, ohne Einzelfallprüfung, ohne sachliche Begründung. Dr. Sigrid Schmidl-Amann hat sich dagegen gewehrt. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Michaela Krömer und CLAW ging der Fall bis zum Verfassungsgerichtshof und wurde gewonnen.
Während steigende Energiepreise und politische Programme den Ausbau erneuerbarer Energie vorantreiben sollen, bremsen lokale und regionale Vorschriften oft genau diesen Ausbau. Mit der Entscheidung des VfGH beginnt dieses System nun zu kippen.

 

Pauschalverbot gekippt: Der VfGH stellt klar

Der Verfassungsgerichtshof hat am 3. März 2026 zentrale Bestimmungen des Bebauungsplans der Stadt St. Pölten als gesetzwidrig aufgehoben (V 59/2025-18).

Innerhalb von Schutzzonen verbot der Bebauungsplan die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind - pauschal und ausnahmslos. Zusätzlich durfte von dieser Regelung nur mit Freigabe eines „Gestaltungsbeirats" abgewichen werden.

Der VfGH hat klargestellt: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Weder die Niedösterreichische Bauordnung noch das Niedösterreichische Raumordnungsgesetz sehen die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats oder eine Übertragung der Entscheidungsgewalt an diesen vor. Im selben Zuge wurde das Pauschalverbot von PV-Anlagen ohne gesonderte Begründung aufgehoben.

Pauschalverbot aufgehoben
PV-Anlagen dürfen nicht allein wegen Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum aus verboten werden.

Gestaltungsbeirat ohne Grundlage
Behördliche Entscheidungsbefugnis darf nicht auf gesetzlich nicht vorgesehenes Gremium ausgelagert werden.

Einzelfallprüfung statt Generalverbot
Gemeinden müssen jeden Fall einzeln beurteilen – pauschale, ausnahmslose Verbote sind gesetzwidrig.

Signalwirkung für ganz Österreich
Österreichweit gibt es zahlreiche vergleichbare Regelungen. Diese Entscheidung zeigt ihre Angriffbarkeit auf.

Das Urteil

Vom Bauantrag bis zum VfGH

Dr. Sigrid Schmidl-Amann ist Eigentümerin eines Gebäudes in einer Schutzzone der St. Pöltner Innenstadt. Sie wollte auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage errichten, um leistbaren, sauberen Strom zu erzeugen. Die Baubehörde untersagte die Installation: Die Panele seien vom öffentlichen Raum aus sichtbar. Die Berufungsbehörde bestätigte das Verbot.

Dr. Sigrid Schmidl-Amann gab nicht auf. Mit Rechtsanwältin Michaela Krömer und der Unterstützung von CLAW wurde der Fall vor das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gebracht, das schließlich den Verfassungsgerichtshof anrief.

 

  1. Juni 2023 – Bauanzeige eingereicht
    Die Klägerin zeigt die Errichtung einer PV-Anlage auf ihrem Dach bei der Stadt St. Pölten an
  2. August 2023 – Ablehnung
    Der Gestaltungsbeirat der Stadt sieht einen Widerspruch zu den Bebauungsvorschriften für Schutzzonen
  3. August 2023 – Baubehörde verbietet Installation
    Die Baubehörde (I. Instanz) untersagt die PV-Anlage auf den einsehbaren Dachflächen
  4. Februar 2024 – Berufung abgewiesen
    Der Stadtsenat (Baubehörde II. Instanz) bestätigt das Verbot
  5. 2024 – Beschwerde beim LVwG NÖ
    Rechtsanwältin Michaela Krömer erhebt Beschwerde und regt eine Verordnungsprüfung an
  6. 2025 – LVwG stellt Antrag beim VfGH
    Das LVwG Niederösterreich beantragt die Prüfung des Bebauungsplans beim Verfassungsgerichtshof
  7. 3. März 2026 – VfGH hebt Pauschalverbot auf
    Der VfGH erkennt: Das PV-Verbot und die Gestaltungsbeirat-Klausel sind gesetzwidrig. Aufhebung.

 

Klimaklagen erfolgreich: Signalwirkung für ganz Österreich!

Ein Urteil. Eine Stadt.

Aber die Wirkung reicht weit über St. Pölten hinaus.

Denn in Österreich existieren ähnliche Verbote, ohne gesetzliche Grundlage. Der VfGH hat die Tür geöffnet. Wer in seiner Gemeinde an ähnlichen Verboten scheitert, kann die Informationen gerne an uns weiterreichen. 

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