Klimaschutz
für uns alle
Kein ‚Nice to have‘ - Klimaschutz ist Menschenrecht!
Staaten sind verpflichtet, Menschen zu schützen, wenn sie die Gefahr kennen und etwas tun können. Das ist bei der Klimakrise der Fall, jedoch kommt Österreich seinen Versprechen und seinen Verpflichtungen nicht nach. Deswegen fordert die Klimaklage gegen die Republik Österreich 'Müllner v. Austria' ein, was seit Jahren versprochen, aber nicht geliefert wird.
Mex Müllner ist von dieser klimapolitischen Untätigkeit, durch seine Erkrankung besonders betroffen. Gemeinsam mit der Klimaanwältin Michaela Krömer zieht er deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um einzufordern was selbstverständlich sein sollte: Klimaschutz der uns alle schützt.
Gesundheit und Freiheit stehen durch die Klimakrise auf dem Spiel - diese Klimaklage kann die dringend notwendige Kehrtwende einleiten.
Klimaschutzdefizite vor Gericht
Österreich ist verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen drastisch zu senken, um das 1,5-Grad-Limit des Pariser Abkommens und die EU-Klimaziele einzuhalten. Faktisch hat Österreich jedoch kein wirksames Klimaschutzgesetz und wird laut dem 2. Klimasachstandsbericht mit seinen jetzigen Klimaschutzmaßnahmen die EU-Klimaziele 2030 verfehlen. Österreich hat kein verbindliches CO₂- oder THG-Budget und es gibt keine effektive Möglichkeit, die Klimapolitik vor Gericht überprüfen zu lassen.
Diese gravierenden strukturellen Defizite, bilden den Kern der Klimaklage vor dem EGMR. Weitere Informationen befinden sich in unserem FAQ.
kein wirksames Klimaschutzgesetz
kein CO₂-Budget
fehlender Rechtsschutz
Verfehlung der EU-Klimaziele 2030
Rechtliche Argumente
Am 9. April 2024 entschied der EGMR zugunsten der KlimaSeniorinnen und erkannte erstmals Klimaschutz als ein Menschenrecht an. Dieses Urteil stellte fest: Staaten müssen Menschen vor den Bedrohungen der Klimakrise aktiv schützen.
Die Klimaklage gegen Österreich knüpft direkt daran an und geht einen Schritt weiter. Mex könnte die erste Einzelperson sein, welche erfolgreich geltend macht, dass ein Staat seine persönliche Gesundheit und Freiheit durch fehlenden Klimaschutz verletzt. Ein möglicher juristischer Durchbruch und Präzedenzfall.
Österreich ist Teil der Europäischen Union, somit spielen die EU-Klimaziele eine zentrale Rolle in dem Verfahren. Weitere Informationen befinden sich in unserem FAQ.
Der EGMR prüft im Fall Müllner v. Austria, ob Österreich gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) verstoßen hat.
- 8063 Individualanträge vor dem VfGH
September 2020: VfGH weist Klimaklagen aus formellen Gründen zurück – Fehlender Rechtsschutz gegen Klimafolgen in Österreich - Klimaklage beim EGMR eingereicht
April 2021: Klimaklage Müllner v. Austria vor dem EGMR eingereicht - EGMR befasst sich mit der Klimaklage
Juni 2024: EGMR gibt Müllner v. Austria prioritären Status und stuft den Fall als potenziellen ‘Impact Case’ ein - Renommierte Drittparteien nehmen Stellung
November 2024: EGMR lässt renommierte Institutionen zur Stellungnahme zu - Schriftsatzwechsel abgeschlossen
Mai 2025: der großer Schriftsatzwechsel zwischen Österreich und Müllner ist abgeschlossen - Weitere rechtliche Schritte
2025: derzeit prüft der EGMR die eingereichten Stellungnahmen aller Parteien. Im Anschluss entscheidet der Gerichtshof, wie das Verfahren weitergeführt wird.
Wer klagt und warum?
CLAW klagt mit Mex für echten Klimaschutz für uns alle. Mex klagt, weil die Klimakrise seine Gesundheit und damit seine Freiheit bedroht. Der Staat schützt ihn jedoch nicht ausreichend vor dieser Gefahr.
Mex lebt mit einer Form von Multipler Sklerose (Uhthoff Syndrom), bei der Hitze seine Bewegungsfähigkeit stark einschränkt. Ab 25 °C braucht er einen Rollstuhl, ab 30 °C kann er diesen nicht mehr eigenständig anschieben. Durch die Klimakrise nehmen heiße Tage zu und damit schrumpft mit jedem Tag seine Freiheit.
Zum Beispiel erlebte Wien im Jahr 2024 ganze 102 Sommertage (über 25 °C) und 45 Hitzetage (über 30 °C). Zwischen 1961 und 1990 waren es im Schnitt nur 54 Sommertage und 10 Hitzetage. Damit hat sich die Zahl der Sommertage verdoppelt, die der Hitzetage sogar vervierfacht, ein deutliches Zeichen, wie stark die Klimakrise unsere Städte aufheizt. Das Klimadashboard zeigt eindrucksvoll auf, wie die Erderhitzung auch in Österreich zu immer mehr heißen Tagen und immer weniger Frosttagen führt.
Was für andere vielleicht nur eine kleine Veränderung ist, bedeutet für Mex ein massiver Einschnitt in die Lebensqualität. Die Untätigkeit in der Klimapolitik hat somit direkte Konsequenzen auf seinen Alltag, auf seine Leben und verletzt seine Menschenrechte. Deswegen zieht er gemeinsam mit Michaela Krömer jetzt vor den EGMR, um für Klimaschutz einzutreten, der eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Klimaklagen sind gelebte Demokratie!
In einem Rechtsstaat gehören Gerichte genauso zur Demokratie wie Parlamente - sie setzen Leitplanken, wenn die Politik Grundrechte aus dem Blick verliert. Mex nutzt den Rechtsweg, weil er keine andere Möglichkeit hat, seine Rechte zu schützen. Genau dafür gibt es Gerichte: Damit Menschen sich gegen staatliches Versagen wehren können, unabhängig von Parteipolitik oder Machtverhältnissen.
Es geht um Gerechtigkeit, um Fakten und um die Grundrechte jedes einzelnen Menschen.
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