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Verbindlicher Grundwasserschutz | CLAW – Climate Law | Initiative für Klimarecht

Verbindlicher Grundwasser-

schutz

Verbindlicher Schutz für Österreichs Grundwasser

Österreich erfasst, wie viel Wasser maximal entnommen werden darf, aber nicht den tatsächlichen Verbrauch. CLAW und ÖKOBÜRO haben beim Umweltministerium einen Antrag eingebracht, der das ändern soll.

 

Österreich deckt seinen Trinkwasserbedarf nahezu vollständig aus Grund- und Quellwasser. Wie viel davon tatsächlich entnommen wird, erfasst dennoch niemand laufend und umfassend. Und verbindliche Regeln, wie in Zeiten der Knappheit zu wirtschaften ist, fehlen bisher.

Gemeinsam mit dem ÖKOBÜRO hat CLAW deshalb beim Umweltministerium einen Antrag eingebracht, der diese Lücken schließen soll.



Worum es geht

Das Wasserbuch, in dem die Wasserrechte verzeichnet sind, hält bisher nur fest, wie viel jemand maximal entnehmen darf. Wie viel tatsächlich entnommen wird, steht dort nicht. Und auch Hausbrunnen, die auch landwirtschaftliche Betriebe nutzen, werden nicht im Wasserbuch erfasst

Solange das so ist, lässt sich in trockenen Phasen kaum gezielt steuern. Geht das Grundwasser in einer Region zur Neige, bleibt den Behörden ohne entsprechende Daten oft nur ein genereller Entnahmestopp, der alle gleich hart trifft. Verbindliche Regeln, wer in der Knappheit Vorrang hat oder wie die Bevölkerung informiert wird, gibt es bisher nicht.

blinde Flecken im Wasserbuch

keine Erfassung tatsächlicher Entnahmemengen im Wasserbuch

keine gezielte Steuerung in trockenen Phasen

genereller Entnahmestopp, wenn das Grundwasser in einer Region zur Neige geht

Worum es geht

Was der Antrag verlangt

Der Antrag richtet sich an das Umweltministerium und fordert mehrere Dinge: 

 

  1. Die tatsächlichen Entnahmen sollen systematisch erfasst werden, laufend und öffentlich nachvollziehbar. Das betrifft die großen Entnehmer ebenso wie die bedeutenden Entnahmen, die heute keine Bewilligung brauchen und deshalb nirgends aufscheinen.
  2. Auf dieser Datenbasis sollen bestehende Wasserrechte überprüft werden. Viele Bewilligungen legen Höchstmengen fest, die vor Jahren oder Jahrzehnten erteilt wurden. Ob sie noch zum tatsächlichen Bedarf passen, lässt sich erst mit realen Daten beurteilen.
  3. Für Dürreperioden braucht es einen bundesweit verbindlichen Notfallplan. Er soll festlegen, wer in der Knappheit Vorrang hat, mit dem Trinkwasser an erster Stelle und wie die Bevölkerung rechtzeitig erfährt, was dann gilt.
  4.  Insgesamt soll das Ministerium seine grundwasserrechtlichen Pflichten aus dem EU-Recht vollständig und durch verbindliche Regelungen umsetzen.

Das geplante Register

Das Ministerium arbeitet bereits an einem Wasserentnahmeregister. Nach Angaben des Ministeriums dient das Register vor allem der langfristigen Planung und Analyse.

Genau hier setzt der Antrag an. Ein Register schafft Wissen, doch Wissen allein schützt das Grundwasser nicht. Entscheidend ist, was darin geregelt wird, ob auch die bedeutenden kleineren Entnahmen erfasst werden, die sich insgesamt summieren, und ob die Daten öffentlich zugänglich sind. Ein Register ersetzt außerdem weder verbindliche Regeln für die Knappheit noch die Überprüfung längst erteilter Bewilligungen. Weil das Ministerium gerade an einer (Neu-)Regelung arbeitet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, eine unionsrechtskonforme und vollständige Umsetzung sicherzustellen.

Warum jetzt

Die Lage ist angespannt. Die Klimakrise verändert Österreichs Wasserhaushalt messbar. Die jährliche Verdunstung ist zwischen 1980 und 2010 um rund 80 Millimeter oder etwa 17 Prozent gestiegen und bleibt seither auf hohem Niveau. Die Studie „Wasserschatz Österreich“ rechnet damit, dass die verfügbaren Grundwasserressourcen bis 2050 um rund 10 Prozent zurückgehen, in einem ungünstigeren Verlauf um bis zu 23 Prozent, während der Wasserbedarf um 11 bis 15 Prozent steigt.

Das Frühjahr 2026 war das trockenste seit Beginn der Messungen im Jahr 1858, mit 47 Prozent weniger Niederschlag und 2,6 Grad höheren Temperaturen als im langjährigen Mittel. Trockenperioden sind kein Ausnahmefall mehr, sie werden zunehmend zur Regel.

Warum jetzt

Wie es weiter geht

Wie es weiter geht

Reagiert das Ministerium nicht oder ablehnend, können CLAW und ÖKOBÜRO einen anfechtbaren Bescheid verlangen und diesen vor dem Verwaltungsgericht bekämpfen. Der Antrag ist damit der erste Schritt innerhalb eines möglichen Rechtswegs.

Für mehr Informationen kannst du auch einen Blick in unsere FAQs werfen! (Siehe Dokumente)

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