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Zwölf Kinder ziehen vor den VfGH. Und stoßen an die Grenzen des österreichischen Rechtsstaats.

Smilla demonstriert. Levi macht Sport. Wilhelmina lässt sich vorlesen. Sie sind zwischen 5 und 16 Jahre alt und haben Interessen wie alle Kinder. Aber sie haben etwas gemeinsam, das es eigentlich nicht geben sollte: Sie alle verbringen einen Teil ihrer Kindheit damit, sich Sorgen um ihre Zukunft zu machen. Im Februar 2023 sind zwölf Kinder und Jugendliche vor den Verfassungsgerichtshof gezogen, um etwas durchzusetzen, das in der österreichischen Verfassung steht: Ihr Recht auf Schutz, auf bestmögliche Entwicklung und auf Wahrung ihrer Interessen.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage zweimal aus formellen Gründen zurückgewiesen — ohne sich inhaltlich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Was zurückbleibt, ist kein Urteil. Sondern eine Frage, die das österreichische Rechtssystem nicht beantworten konnte: Wenn Kinder besondere Verfassungsrechte haben, aber keine Möglichkeit, sie durchzusetzen — sind diese Rechte dann tatsächlich mehr als ein Stück Papier, auf dem sie stehen?

Wenn die Zukunft ganzer Generationen auf dem Spiel steht und Verfassungsrechte faktisch leere Worte bleiben, dann versagt der Rechtsstaat genau dort, wo er am dringendsten gebraucht wird.

Kinderrechte vor Gericht

Im Februar 2023 reichten zwölf Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 16 Jahren beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag ein. Ihr Ziel: Bestimmungen des österreichischen Klimaschutzgesetz sollen als unzureichend aufgehoben werden, weil es die in der Verfassung verankerten Kinderrechte verletzt — insbesondere das Recht auf Schutz, auf bestmögliche Entwicklung und auf Wahrung der Interessen unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise" - Michaela Krömer

Das Klimaschutzgesetz enthält seit Ende 2020 keine verbindlichen Treibhausgas-Reduktionsziele mehr, sieht keine Umsetzungspflichten vor und ist nicht in der Lage, Österreich auf einen Pfad zur Einhaltung der Pariser Klimaziele zu bringen. Wer von diesem Versäumnis am stärksten betroffen ist, sind jene, die mit den Folgen am längsten leben werden müssen. Vertreten von der Rechtsanwältin Michaela Krömer und unterstützt von CLAW und Fridays For Future Austria wollten die Kläger:innen genau das einfordern, was die Verfassung ihnen verspricht.

kein wirksames Klimaschutzgesetz

keine verbindlichen Reduktionsziele

Generationengerechtigkeit bloß auf dem Papier

fehlender Rechtsschutz für Kinder

Rechtliche Argumente

Die Kläger:innen fechten das Klimaschutzgesetz im Wege eines Individualantrags gemäß Artikel 140 B-VG an — eingebracht mit Unterstützung von Fridays For Future Austria und CLAW. Sie machen geltend, dass das Gesetz sie in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt und insbesondere in ihrem Recht auf Wahrung des Kindeswohls und auf Generationengerechtigkeit nach Artikel 1 BVG Kinderrechte.

Die Klimakrise gefährdet genau diese Rechte, denn ihre Folgen belasten insbesondere Kinder psychisch und physisch enorm. Das geltende, aber vollkommen wirkungslose Klimaschutzgesetz reicht nicht aus, um die Kinderrechte zu schützen. Der Staat kommt seinen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern somit nicht nach, was im Kern in der Generationenklage geltend gemacht wurde.

  1. Erste Einreichung
    Februar 2023: Zwölf Kinder und Jugendliche reichen mit Michaela Krömer den Individualantrag beim VfGH ein
  2. Erste Zurückweisung
    Juni 2023: Der VfGH weist die Klage aus formellen Gründen zurück, ohne sich inhaltlich mit den Argumenten auseinanderzusetzen.
  3. Zweite Einreichung
    November 2023: Michaela Krömer reicht den überarbeiteten Antrag am Internationalen Tag der Kinderrechte erneut ein.
  4. Zweite Zurückweisung
    Juni 2024: Der VfGH weist die Klage erneut aus formellen Gründen zurück - wieder ohne inhaltliche Prüfung.
  5. Was bleibt
    Die Frage, wie Kinder ihre Verfassungsrechte gegen unzureichenden Klimaschutz durchsetzen können, bleibt offen.

Unsere Zukunft wird heute entschieden

Viele der Kläger:innen sind auf Klimademos gegangen. Einige waren bei Fridays For Future aktiv, andere haben Petitionen unterschrieben, ihren Eltern Fragen gestellt, mit Lehrer:innen diskutiert. Sie haben versucht, mit den Mitteln teilzuhaben, die Kindern und Jugendlichen offenstehen. Aber dort, wo in einer Demokratie über ihre Zukunft entschieden wird - bei Wahlen und im Parlament - haben sie keine Stimme

Statt tatenlos zuzusehen, wie ihre Zukunft zerstört wird, zogen sie vor den Verfassungsgerichtshof. Für sie stand fest:

“Unsere Zukunft wird heute entschieden - aber nicht ohne uns.”

Kinder und Jugendliche

Was bleibt, wenn der Gerichtshof schweigt

Zweimal zurückgewiesen, zweimal ohne inhaltliche Befassung — das sieht zunächst nach einer Niederlage aus. Aber genau diese doppelte Zurückweisung legt einen Umstand offen, der ohne dieses Verfahren unsichtbar geblieben wäre: In Österreich gibt es keinen wirksamen Rechtsweg, um unzureichenden Klimaschutz vor Gericht überprüfen zu lassen.

Andere Höchstgerichte haben Klimaklagen abgewiesen, dabei aber zumindest erklärt, warum das konkrete Rechtsmittel nicht zulässig ist und welche Kriterien eine potenziell erfolgreiche Klage erfüllen muss. 

Die zwei Zurückweisungen des VfGH tun das nicht. Sie lassen offen, welche formellen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Antrag als zulässig erachtet werden kann. Kinder haben in Österreich starke Rechte, aber kaum eine Möglichkeit, sie einzufordern. Diese Lücke betrifft am Ende nicht nur Kinder. Sie betrifft alle, deren Grundrechte durch staatliche Untätigkeit beim Klimaschutz verletzt werden.

„Diese Entscheidung versäumt es erneut, zu erklären, wie Generationengerechtigkeit in Zusammenhang mit der Klimakrise eingefordert werden kann. Damit besteht das Risiko, dass unser Rechtssystem immer weiter den Bezug zur aktuellen Realität verliert."

- Michaela Krömer zur zweiten Zurückweisung, Juni 2024

Mitmachen

Die Zukunft einer ganzen Generation steht auf dem Spiel. Während die Klimakrise das Leben unserer Kinder und Jugendlichen bedroht, bleiben ihre Verfassungsrechte ohne wirksamen Schutz. Wir schauen nicht tatenlos zu, wie ihre Rechte zu leeren Worten werden. Jetzt ist der Moment zu unterstützen!

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